Kaution

Der Schweizerische Bundesrat die Kautionspflicht in unserem GAV für das Maler- und Gipsergewerbe allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass alle Arbeitgeber dieser Branche, welche Ihr Firmendomizil im geografischen (räumlichen) Geltungsbereich des besagten GAV haben sowie sämtliche in- und ausländischen Arbeitgeber dieser Branche, welche in diesem geografischen (räumlichen) Geltungsbereich des GAV Arbeiten ausführen, verpflichtet sind, die Kaution zu leisten.

Da die Kaution pro Betrieb grundsätzlich nur einmal gestellt werden muss und diese für die ganze Schweiz gilt, haben die zuständigen Paritätischen Kommissionen von allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen mit einer Kautionspflicht die auf dieses Aufgabengebiet spezialisierte Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS mit der Umsetzung der Kautionspflicht beauftragt.

Weiterführende Informationen zur Kaution erhalten Sie ausschliesslich hier:

Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS
Tel:  +41 (0)61 927 64 45
Fax: +41 (0)61 927 64 47
E-Mail: kaution@zkvs.ch
Internet: www.zkvs.ch