Neue Sockellöhne und Lohnerhöhung per 1. April 2024
Per 1. April 2024 sind im Geltungsbereich des GAV für das Maler- und Gipsergewerbe die neuen Sockellöhne und die Lohnerhöhung zu beachten:
Arbeitszeitkontrolle 2024
Gemäss Art. 8.9 GAV ist im Betrieb über die Arbeitsstunden ist auf Grundlage der betrieblichen Arbeitsstundenrapporte genau Buch zu führen.
Die ZPBK stellt zu diesem Zweck die Arbeitszeitkontrolle im Excel-Format für das Jahr 2024 kostenlos zur Verfügung:
Neuer GAV 2022-2025 für das Maler- und Gipsergewerbe per 1. Oktober 2022
Die Vertragsparteien der Maler- und Gipsergewerbes haben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen, der per 1. Oktober 2022
mit der Inkraftsetzung der Allgemeinverbindlicherklärung des Bundesrates in Kraft tritt.
Für Nichtverbandsbetriebe gelten die Bestimmungen des GAV, soweit sie allgemein verbindlich erklärt sind.
Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen des GAV 2022-2025 finden Sie hier.
Den neuen Gesamtarbeitsvertragstext finden Sie hier.
Den Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung finden Sie hier.